Donnerstag, 23. Dezember 2010

Facebook - Leitfaden zur Privatsphäre (Teil 1 - Grundsätzliches)

Immer beliebter wird bei vielen das Social Network "Facebook". Datenschützer laufen regelmäßig Sturm, wenn es um Neuerungen aus dem Hause Facebook geht und das zu Recht. Dieser Blogeintrag soll kurz die aktuelle Facebook-Situation darstellen und fragwürdige Punkte der AGB aufzeigen und zum umsichtigen Umgang mit eigenen Daten und zu veröffentlichenden Inhalten sensibilisieren. Vor allem werde ich zeigen, wie man die Privatsphäre seines Facebookprofils so einrichtet, dass fremde Leute keinerlei Inhalte sehen können, die sie nichts angehen und auch Freunden nur die Rechte eingeräumt werden, die man selber für richtig hält.
Dazu ist zu sagen, dass Facebook bei der Neuerstellung eines Profils erstmal die Privatsphäre auf 0 stellt, d. h. jeder sieht von Haus aus erst einmal alles, das Profil liegt komplett frei und ist für jeden (auch für Leute ohne Facebook-Account) zugänglich. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass man sich gleich zu Anfang mit den Privatsphäreeinstellungen von Facebook auseinandersetzt. Für Leute, ohne umfangreiche IT-Kenntnisse sind diese allerdings nicht immer selbsterklärend. Aus diesem Grund zeige ich nun, worauf man achten sollte. Zuvor aber ein paar grundsätzliche Dinge, die jeder Facebookuser wissen sollte:

Aufruf der Webseite (Vermeidung von Phishing)
Auch wenn es simpel klingt, beim Aufruf der Webseite könnt ihr schon den ersten Fehler machen. Grundsätzlich gilt: gebt den Link zu facebook.de immer per Hand ein, oder nutzt ein selber angelegtes Lesezeichen in eurem Browser (Internet Explorer, Firefox, Safari etc). Links in Mails könnten auf Phishingseiten verweisen, die nicht sofort auffallen (wie man in folgendem Link sehen kann, statt dem Bild könnte z. B. auch eine gut nachgebaute Facebookseite verlinkt werden, welche Passwörter ausspäht): http://www.facebook.de



Bilder/Videos auf Facebook
Unter AGB 2.1 erteilst du Facebook das Recht, mit deinen hochgeladenen Fotos und Videos zu machen, was sie wollen, du erteilst eine "nicht-exklusive" Lizenz. Diese Lizenz endet lt. aktuellen AGB allerdings mit der Löschung des Kontos. Sie umfasst vor allem das Weitergeben deiner Inhalte an Dritte und die komerzielle Nutzung!)
(Wortlaut: Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.)

Wie ist diese Aussage zu bewerten? Ich selber habe noch von keinem einzigen Fall gehört, in welchem Facebook von diesem Hintertürchen Gebrauch gemacht hätte, ich gehe eher davon aus, dass man sich rechtlich absichern möchte. Dennoch sollte man sich bei jedem Inhalt, welchen man in Facebook freigibt bewusst sein, was man hier "verschenkt"!



Anwendungen/Spiele auf Facebook
Ein Großteil aller Nutzer von Facebook findet Gefallen an sog. Anwendungen (auch die angegbotenen Spiele sind Anwendungen). Diese werden meist von externen Entwicklern (also nicht Facebook selber) eingestellt und haben leider die unangenehme Eigenschaft, sich Rechte zu verschaffen, das komplette Profil auszulesen. Ich rate generell dazu, keine einzige Anwendung/Spiel auf Facebook zu nutzen, da man nie wissen kann, was mit den Daten passiert, die da ausgelesen werden (Mailadressen, sofern freigegeben, könnten z. B. ohne Probleme in Spamlisten landen usw.).
Eine grobe Einsicht, welche Anwendung, welche Berechtigungen einnimmt, findet man unter dem Klickpfad:
"Konto > Privatsphäre-Einstellungen > Anwendungen und Webseiten (Deine Einstellungen bearbeiten) > Apps, die du verwendest > Einstellungen bearbeiten"
Beispiel:


Wie kann ich sehen, wer auf meinem Profil war?

In den Worten der Facebookhilfe:
[...]
Kann ich sehen, wer mein Profil angesehen hat? Es gibt eine Gruppe oder Anwendung, die behauptet herausfinden zu können, wer mein Profil angesehen hat.

Facebook erlaubt Nutzern ohne dein Einverständnis nicht, Profilaufrufe nachzuverfolgen oder Statistiken dazu anzuzeigen, wie oft ein bestimmter Inhalt aufgerufen wurde und von wem. Wenn eine Anwendung behauptet, diese Funktion anzubieten, kannst du diese Anwendung wegen Missbrauchs melden, indem du die Info-Seite der Anwendung aufrufst und auf „Anwendung melden“ unten auf der Seite klickst, oder indem du unten auf einer der Canvasseiten innerhalb der Anwendung auf „Melden“ klickst.[...]


Auszug aus den FAQs von Facebook!


Kontroverse über das Löschen der Facebookdaten nach Beendigung der Mitgliedschaft
Der aktuelle Stand (zumindest in Deutschland) lautet: Mit Beendigung der Facebookmitgliedschaft werden auch alle deine Daten gelöscht und Lizenzen (siehe Bilder) wieder abgetreten (also: Alles zurück auf Null gedreht). Dies war nicht immer so, dieser Zustand wurde erst durch Proteste von Datenschützern erreicht (mehr dazu gibt es hier).


Fazit
Jeder sollte sich genau überlegen, welche Daten er freigibt, es könnte jederzeit passieren, dass sie ungewollt Dritten in die Hände fallen. Dass Arbeitgeber die Namen neuer Bewerber im Internet suchen, sollte auch keine Neuigkeit mehr sein. Da kommt es natürlich weniger gut, wenn man die Bilder vom letzten Saufgelage oder politisch unkorrekte Stammtischparolen in Facebook gepostet hat. Andererseits halte ich nichts davon, auf unnötige Panikmache einzugehen. Wer mit gesundem Menschenverstand Inhalte veröffentlicht und seine Privatsphäre korrekt einrichtet, sollte somit keine Probleme bekommen.


Das war Teil 1, eine Anleitung zur korrekten Konfiguration der Privatsphäre gibt es im Teil 2!

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